Die SPD-Fraktion hat in der gestrigen Ratsitzung, 21.01.2010 beantragt, die Beschlussfassung um folgenden Satz zu ergänzen:
„Die Ergebnisse des Handlungskonzepts Wohnen fließen in den Flächennutzungsplanprozess ein.“

Die SPD-Fraktion hat diese Anregung bereits in der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung gegeben. Es ist jedoch zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Anregung erforderlich, diesen zusätzlichen Satz in der Beschlussfassung zu ergänzen.

SPD-Experte für Planung und Stadtentwicklung, Dipl.-Ing. Tobias Berg begründet: „Der normale Ablauf eines Stadtentwicklungsprozesses besteht darin, dass zunächst ein Stadtentwicklungsplan aufgestellt wird, auf dessen Grundlage dann ein Flächennutzungsplan erarbeitet wird. Die SPD-Fraktion hat dieses Vorgehen seit Jahren gefordert. Die Verwaltung hat sich jedoch für ein anderes Vorgehen entschieden, indem nur ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden sollte. Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag vom 5. Mai 2009 darauf hingewiesen, dass Teilkonzepte eines Stadtentwicklungsplans auch noch während des Flächennutzungsplanprozesses erstellt werden können und in diesem Zusammenhang einen Masterplan Wohnen beantragt. Des Weiteren enthielt der Antrag einen Prüfauftrag für weitere Konzepte. Insofern ist es bedauerlich, dass die Verwaltung der Vorlage 7/2010 den zugrundeliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Mai 2009 nicht beigefügt hat.

Die Ergebnisse des Handlungskonzepts Wohnen müssen in den Flächennutzungsplanprozess einfließen, da ansonsten der Flächennutzungsplan mit hoher Wahrscheinlichkeit nach Fertigstellung des Handlungskonzepts Wohnen direkt geändert werden müsste, was einen hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand mit sich bringen würde. Zudem sind die Inhalte des Handlungskonzepts Wohnen von großer und richtungsweisender Bedeutung, so dass sie zwingend in den Flächennutzungsplanprozess einfließen müssen. Weitere Ausführungen hierzu enthält bereits der Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Mai 2009.“

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